AG Strausberg, vom 16.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 17/19
LG Frankfurt/Oder, vom 01.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 S 249/19
Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts durch allgemeine Geschäftsbedingungen; Schadensersatzanspruch eines Einrichtungsträgers bei vorzeitiger Abreise (Kündigung) des Patienten in Höhe von 80 % des Tagessatzes für jeden vorzeitig abgereisten Tag als Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rehaklinik (hier: Mutter-Kind-Kur)
BGH, Urteil vom 08.10.2020 - Aktenzeichen III ZR 80/20
DRsp Nr. 2020/17546
Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts durch allgemeine Geschäftsbedingungen; Schadensersatzanspruch eines Einrichtungsträgers bei vorzeitiger Abreise (Kündigung) des Patienten in Höhe von 80 % des Tagessatzes für jeden vorzeitig abgereisten Tag als Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rehaklinik (hier: Mutter-Kind-Kur)
a) Das außerordentliche Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1BGB kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die in der Abbedingung des § 627 Abs. 1BGB liegende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders wird nicht dadurch aufgewogen, dass das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626BGB unberührt bleibt.
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