Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. Mai 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob für den Beigeladenen zu 2. für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung nachzuzahlen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|