FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 18.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 242/09
Ausschluss eines Abzugs von Werbungskosten im Falle von tatsächlich vom Arbeitgeber ausgezahlten Reisekostenvergütungen sowie Trennungsgeldern
BFH, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen VI R 48/10
DRsp Nr. 2011/11476
Ausschluss eines Abzugs von Werbungskosten im Falle von tatsächlich vom Arbeitgeber ausgezahlten Reisekostenvergütungen sowie Trennungsgeldern
1. NV: Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich ausgezahlt werden.2. NV: Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat, kommt § 3cEStG nicht zur Anwendung.3. NV: Die unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne für Soldaten während einer Dienstreise ist regelmäßig steuerbarer und steuerpflichtiger Arbeitslohn und mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.