1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 25. April 2017 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtlich Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Anspruch der Klägerin auf Witwenrente wegen einer sogenannten Versorgungsehe ausgeschlossen ist.
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