Der Kläger ist nach eigenen Angaben libanesischer Staatsbürger kurdischer Abstammung und Vater der Kinder "A", "B", "C" und "D" (geboren im Januar 1986, Januar 1987, Januar 1988 und April 1994).
Der Kläger reiste im Oktober 1989 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde im März 1991 abgelehnt; gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen des §
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