Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer einer GmbH
OLG Stuttgart, vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 5 U 160/02
DRsp Nr. 2004/1965
Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer einer GmbH
Wird im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers auf die Bestimmungen des BAT Bezug genommen, so gilt die Sechsmonatsfrist nach § 70BAT auch für Schadenersatzansprüche nach § 43 Abs. 2GmbHG mit der Folge, dass die Geltendmachung nach Ablauf der Frist ausgeschlossen ist.