OLG Stuttgart vom 26.05.2003
5 U 160/02
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2 ; BAT § 70 ;
Fundstellen:
GmbHR 2003, 835

Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer einer GmbH

OLG Stuttgart, vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 5 U 160/02

DRsp Nr. 2004/1965

Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer einer GmbH

Wird im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers auf die Bestimmungen des BAT Bezug genommen, so gilt die Sechsmonatsfrist nach § 70 BAT auch für Schadenersatzansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG mit der Folge, dass die Geltendmachung nach Ablauf der Frist ausgeschlossen ist.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2 ; BAT § 70 ;
Fundstellen
GmbHR 2003, 835