FG Düsseldorf - Urteil vom 14.10.2003
3 K 2787/03 U
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 Satz 3 ;
Fundstellen:
DB 2004, 1585

Ausschlussfrist; Vollmacht; Steuerberater; Bevollmächtigung; Ermessensentscheidung - Vollmachtsanforderung durch das Gericht bei Zweifeln an der Bevollmächtigung

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - Aktenzeichen 3 K 2787/03 U

DRsp Nr. 2004/6097

Ausschlussfrist; Vollmacht; Steuerberater; Bevollmächtigung; Ermessensentscheidung - Vollmachtsanforderung durch das Gericht bei Zweifeln an der Bevollmächtigung

Bestehen deshalb Zweifel an der Bevollmächtigung eines Steuerberaters zur Klageerhebung, weil er trotz mehrfacher Aufforderung weder eine Vollmachtsurkunde vorlegt noch die Klage begründet, so ist das Setzen einer Ausschlussfrist zum Nachweis der Bevollmächtigung auch unter Berücksichtigung der Vereinfachungsfunktion des § 62 Abs. 3 FGO n.F. nicht ermessensfehlerhaft.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 Satz 3 ;

Tatbestand:

Mit einem am 19.5.2003 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz vom gleichen Tag erhob der Prozessbevollmächtigte mit folgendem Wortlaut Klage:

"Im Auftrage und in Vollmacht der Mandanten erhebe ich Klage wegen nicht zutreffender Schätzung der Entnahmen lt. Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 28.11.2002 sowie Einspruchsentscheidung vom 16.4.2003, zugestellt am 22.04.2003, St.Nr. "001/001/0001, RBBZ 1". Eine Begründung sowie die Prozessvollmacht werden nachgereicht."

Mit Verfügung des Gerichts wurde der Prozessbevollmächtigte aufgefordert, binnen zwei Monaten die Klagebegründung und die Vollmacht einzureichen. Nach fruchtlosem Fristablauf wurde der Prozessbevollmächtigte unter Setzung der Frist von einem Monat aufgefordert, Vollmacht und Begründung zu den Akten zu reichen.