Mit einem am 19.5.2003 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz vom gleichen Tag erhob der Prozessbevollmächtigte mit folgendem Wortlaut Klage:
"Im Auftrage und in Vollmacht der Mandanten erhebe ich Klage wegen nicht zutreffender Schätzung der Entnahmen lt. Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 28.11.2002 sowie Einspruchsentscheidung vom 16.4.2003, zugestellt am 22.04.2003, St.Nr. "001/001/0001, RBBZ 1". Eine Begründung sowie die Prozessvollmacht werden nachgereicht."
Mit Verfügung des Gerichts wurde der Prozessbevollmächtigte aufgefordert, binnen zwei Monaten die Klagebegründung und die Vollmacht einzureichen. Nach fruchtlosem Fristablauf wurde der Prozessbevollmächtigte unter Setzung der Frist von einem Monat aufgefordert, Vollmacht und Begründung zu den Akten zu reichen.
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