I. Im Namen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde --jeweils auf dem Kanzleipapier des Rechtsanwalts und Steuerberaters Dr. A.-- am 18. Dezember 1998 beim Finanzgericht (FG) Klage gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) "wegen Einheitsbewertung Grundvermögen auf den 1. Januar 1988" erhoben. Im Rubrum der Klageschrift war als alleiniger Bevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. A. benannt. Unterzeichnet war die Klageschrift dagegen von Rechtsanwältin B., die am Ende des Schriftstücks durch entsprechenden Maschinenausdruck als Verfasserin ausgewiesen ist; im Übrigen findet sich in der Klageschrift kein Hinweis auf ihre verfahrensrechtliche Stellung.
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