BFH - Beschluss vom 05.08.2002
II B 60/01
Normen:
FGO § 62 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 60

Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung

BFH, Beschluss vom 05.08.2002 - Aktenzeichen II B 60/01

DRsp Nr. 2002/16206

Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung

1. Auch für die Vorlage einer Untervollmacht kann eine Ausschlussfrist gesetzt werden.2. Die Ausschlussfrist ist im Regelfall gegenüber dem Vertreter zu setzen, der ohne Vollmachtsvorlage für den Vertretenen bei Gericht aufgetreten ist.3. Bei einer Unterbevollmächtigung ist die Aufforderung an den Unterbevollmächtigten zu richten. Diesem obliegt es, seine Prozessbevollmächtigung lückenlos bis hin zum Verfahrensbeteiligten nachzuweisen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 1, 3 ;

Gründe:

I. Im Namen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde --jeweils auf dem Kanzleipapier des Rechtsanwalts und Steuerberaters Dr. A.-- am 18. Dezember 1998 beim Finanzgericht (FG) Klage gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) "wegen Einheitsbewertung Grundvermögen auf den 1. Januar 1988" erhoben. Im Rubrum der Klageschrift war als alleiniger Bevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. A. benannt. Unterzeichnet war die Klageschrift dagegen von Rechtsanwältin B., die am Ende des Schriftstücks durch entsprechenden Maschinenausdruck als Verfasserin ausgewiesen ist; im Übrigen findet sich in der Klageschrift kein Hinweis auf ihre verfahrensrechtliche Stellung.