I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erwarb durch Vertrag vom 6. November 1987 von einer in den USA ansässigen Corporation, der C, sämtliche Anteile an der D, einer Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Geschäftsleitung sich im Zeitpunkt des Erwerbs ebenfalls in den USA befanden. In Deutschland unterhielt die D lediglich Zweigniederlassungen.
Nach dem Erwerb sämtlicher Anteile am 6. November 1987 wurde der Sitz der D innerhalb der USA und der Ort der Geschäftsleitung nach Deutschland verlegt.
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