Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1997 vom 29. September 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Dezember 2005 wird dahingehend geändert, dass der darin festgestellte Verlust als ausgleichs- bzw. abzugsfähig behandelt wird.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
B e s c h l u s s:
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|