FG Niedersachsen, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 547/03
Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums
BFH, Beschluss vom 11.08.2005 - Aktenzeichen XI B 207/04
DRsp Nr. 2005/19564
Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erweiterung des Prüfungszeitraumes im Rahmen einer routinemäßigen Außenprüfung nicht voraussetzt, dass eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Steuerfalls nicht zweckmäßig ist.2. Die in § 4 Abs. 3BpO getroffene Regelung, wonach der grds. dreijährige Prüfungszeitraum erweitert werden kann, ist ermessensgerecht.3. Im Rahmen des § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO gilt der Grundsatz in dubio pro reo nicht.