1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR, meldete als Gegenstand ihrer Tätigkeit einen Autohandel an. Gesellschafterin der Klägerin war u.a. Frau S, die von ihrem Ehemann G steuerlich beraten wurde. Sie war auch Gesellschafterin der Automobilhandelsgesellschaft R-OHG und der S-Leasing GdbR.
Die Klägerin meldete für die Streitjahre 1992 und 1994 negative Umsatzsteuer von 12 322 DM (1992: Steuer für Lieferungen 36,82 DM) und 9 260 DM (1994: Steuer für Lieferungen 0 DM) an. Die erklärten Vorsteuerbeträge machte die Klägerin aus dem Einkauf von Fahrzeugen geltend. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) stimmte den Steueranmeldungen der Klägerin zunächst zu.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|