1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes der Klägerin im Streitjahr über dem Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 7.680 EUR bis 2009 lagen.
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