BFH - Beschluß vom 21.02.2000
X B 3/99
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 § 109 § 110 Abs. 1 Nr. 1 § 139 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1473

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

BFH, Beschluß vom 21.02.2000 - Aktenzeichen X B 3/99

DRsp Nr. 2000/5954

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

1. Hat ein Beigeladener das NZB-Verfahren durch seine Schriftsätze gefördert und konnte er sich nach einer notwendigen Beiladung gem. § 60 Abs. 3 FGO der Teilnahme am Verfahren nicht entziehen, entspricht es der Billigkeit, dem Kl. die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen. 2. Ist im NZB-Verfahren über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nicht entschieden worden, ist die Kostenentscheidung gem. § 109 FGO zu ergänzen.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 § 109 § 110 Abs. 1 Nr. 1 § 139 Abs. 4 ;

Gründe: