Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung
BFH, Beschluß vom 21.02.2000 - Aktenzeichen X B 3/99
DRsp Nr. 2000/5954
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung
1. Hat ein Beigeladener das NZB-Verfahren durch seine Schriftsätze gefördert und konnte er sich nach einer notwendigen Beiladung gem. § 60 Abs. 3FGO der Teilnahme am Verfahren nicht entziehen, entspricht es der Billigkeit, dem Kl. die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen.2. Ist im NZB-Verfahren über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nicht entschieden worden, ist die Kostenentscheidung gem. § 109FGO zu ergänzen.