Die Beteiligten streiten um die Höhe der durch eine Heimunterbringung verursachten außergewöhnlichen Belastungen.
Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind die Eltern ihres am…geborenen Sohns A. Bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 machten sie außergewöhnliche Belastungen für die Unterbringung des Sohns im … in …, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit massiven Störungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung (Verhaltensauffälligkeiten, Verwahrlosungserscheinungen, Fehlentwicklungen im sozial-emotionalen Bereich), geltend.
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