Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Sie haben drei Kinder. Die 1989 geborene C, die leibliche Tochter der Klägerin und Stieftochter des Klägers, ist schwerbehindert (Grad der Behinderung 100 %).
Die Kläger erwarben durch notariellen Kaufvertrag vom 19. 12. 2005 das bebaute Grundstück Z-Straße für 30.000 EUR (Baujahr ca. 1900, Grdst. 1.295 qm groß). Das Gebäude wurde nach Erwerb für 193.800 EUR modernisiert. Es wurden u.a. folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
Erneuerung der elektrischen Versorgung
Erneuerung der Wasserleitungen
Austausch der Fenster und Türen
Erneuerung des Fußbodens
Einbau einer Fußbodenheizung
Einbau zwei neuer Badezimmer mit bodengleichen Duschen
Neues Dach
Isolierung der Außenmauern.
Die Tochter nutzt eine abgetrennte Wohnfläche von 79 qm mit Schlafzimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Bad und Küchenzeile.
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