I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute, erwarben im Jahr 1994 ein Einfamilienhaus. Zur Finanzierung nahmen sie einen Kredit über 200 000 DM bei der Lebensversicherungs-AG A und ein Darlehen über ein Volumen von 60 000 DM bei der Sparkasse auf, das Anfang des Streitjahres 1999 zur Rückzahlung fällig wurde. Da A diesen Kredit nicht zusätzlich übernehmen wollte und es wegen der nachrangigen Besicherung schwierig wurde, einen anderen Darlehensgeber zu finden, entschieden sich die Kläger für die Durchführung einer Umschuldung.
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