FG Köln vom 30.04.2003
7 K 7400/99
Fundstellen:
DStRE 2003, 924
EFG 2003, 1098

Außergewöhnliche Belastung: Ehescheidungsfolgesachen

FG Köln, vom 30.04.2003 - Aktenzeichen 7 K 7400/99

DRsp Nr. 2003/12142

Außergewöhnliche Belastung: Ehescheidungsfolgesachen

Aufwendungen für Ehescheidungsfolgesachen (z.B. Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft) gehören zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, selbst wenn sie nicht aufgrund eines förmlichen Verfahrens vor dem Familiengericht, sondern bereits vorab im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung entstanden sind, durch die eine sonst notwendige Entscheidung des Familiengerichts ersetzt worden ist.

Für die Praxis: