FG München - Urteil vom 05.08.2004
15 K 3739/02
Normen:
EStG § 33 ;

außergewöhnliche Belastung; Fahrtkosten für Besuchsfahrten zu Verwandten; Einkommensteuer 2000

FG München, Urteil vom 05.08.2004 - Aktenzeichen 15 K 3739/02

DRsp Nr. 2005/704

außergewöhnliche Belastung; Fahrtkosten für Besuchsfahrten zu Verwandten; Einkommensteuer 2000

Eine außergewöhnliche Belastung durch Besuchsfahrten zu den Eltern liegt nicht vor, wenn eine Zwangsläufigkeit der Fahrten weder im Hinblick auf die Heilung oder Linderung einer Krankheit, noch im Hinblick auf die Betreuung und Versorgung der Eltern nachgewiesen wird.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten zur Mutter des Klägers als außergewöhnliche Belastung.

I.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger (Kl) erzielte als ... Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Daneben erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen und zusammen mit seiner Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.