Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten zur Mutter des Klägers als außergewöhnliche Belastung.
I.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger (Kl) erzielte als ... Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Daneben erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen und zusammen mit seiner Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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