Außergewöhnliche Belastung; Wiederbeschaffungskosten von nichtversichertem Hausrat und Kleidung
BFH, Beschluß vom 25.02.1999 - Aktenzeichen III B 111/98
DRsp Nr. 1999/5994
Außergewöhnliche Belastung; Wiederbeschaffungskosten von nichtversichertem Hausrat und Kleidung
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die durch Brand vernichtet und die nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt waren, als außergewöhnliche Belastung.