FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.09.2002
10 K 168/01
Normen:
EStG (1997) § 33 Abs. 1 ; EStG (1997) § 33 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1280
EFG 2003, 94

Außergewöhnliche Belastungen bei Badezimmerumbau

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 10 K 168/01

DRsp Nr. 2003/491

Außergewöhnliche Belastungen bei Badezimmerumbau

(Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Bades als außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer 1999)Die Kosten des behindertengerechten Umbaus eines zuvor vollständig intakten und funktionsfähigen Badezimmers sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Umbau ausschließlich deswegen erfolgt ist, weil der an multipler Sklerose erkrankte und auf den Rollstuhl angewiesene Steuerpflichtige eine für Rollstuhlfahrer geeignete Dusche und eine entsprechende Toilette samt Waschmöglichkeit im Erdgeschoss des Hauses benötigt.

Normenkette:

EStG (1997) § 33 Abs. 1 ; EStG (1997) § 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Abziehbarkeit von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Bades als außergewöhnliche Belastung.