BFH - Urteil vom 10.08.2023
VI R 40/20
Normen:
EStG § 33; WTG NW §§ 18, 24, 25;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 30.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1858/18

Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

BFH, Urteil vom 10.08.2023 - Aktenzeichen VI R 40/20

DRsp Nr. 2023/13204

Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.09.2020 – 3 K 1858/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 33; WTG NW §§ 18, 24, 25;

Gründe

I. Streitig ist, ob Aufwendungen der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) für die Unterbringung des Klägers in einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft im Sinne von § 24 Abs. 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NW) vom 02.10.2014 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2014, 625) im Streitjahr (2016) als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.