I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatte beantragt, ihm für seine Tochter Kindergeld zu bewilligen. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Arbeitsamt) gab diesem Antrag für die Zeit von März bis Dezember 1999 statt. Mit Bescheid vom 11. Juli 2000 hob es die Festsetzung des Kindergeldes ab dem Monat Januar 2000 mit dem Hinweis auf, dass die Einkünfte der Tochter den in § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegten Grenzbetrag überschritten. Der Einspruch blieb erfolglos. Die Klage ist noch beim Finanzgericht (FG) anhängig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|