Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Finanzgerichts (FG), mit dem dieses die Kosten des von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärten Klageverfahrens gegeneinander aufgehoben hat, weil dies billigem Ermessen entspreche. Die Klägerin und Beschwerdeführerin hält diese Entscheidung für unzutreffend und hat gegen sie Beschwerde erhoben. Sie meint, der Beschluss des FG sei mit einer außerordentlichen Beschwerde angreifbar, weil bei einer bewussten und greifbar gesetzeswidrigen Fehlentscheidung ein Rechtsmittel zulässig sein müsse, bei dem nicht von Anfang an feststeht, dass es nicht zum Erfolg führen wird.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|