I. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) wurde vom Finanzgericht (FG) Münster durch Beschluss vom 25. September 2006 6 V 2696/06 AO abgelehnt. In diesem Beschluss wurde wegen der Entscheidungsgründe auf den Inhalt eines Gerichtsbescheides vom selben Tag in dem Hauptverfahren ... verwiesen. Die Beschwerde wurde nicht zugelassen.
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