I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) erhob am 14. August 2000 vor dem Finanzgericht (FG) Klage gegen die streitbefangenen Bescheide und beantragte gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung --AdV--). Über den Aussetzungsantrag hat das FG am 2. Dezember 2002 mündlich verhandelt. Der damalige Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin erklärte nach Erörterung der Sach- und Rechtslage, dass er den Antrag zurücknehme. Darauf stellte das FG das Verfahren durch Beschluss vom 2. Dezember 2002 ein.
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