Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. In der Einkommensteuererklärung erklärten die Kläger u.a. einen Betrag von 240.000 DM als Entschädigung für die Beendigung des Anstellungsverhältnisses des Klägers bei der "W" AG (Anlage N des Klägers). Die Kläger beantragten, den nach Abzug des Freibetrages nach § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes - EStG - verbleibenden Betrag von 204.000 DM ermäßigt zu besteuern. Für die Klägerin erklärten die Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 7.424 DM sowie den Bezug von Arbeitslosengeld in Höhe von 9.765 DM (Anlage N der Klägerin).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|