I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr 1999 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Daneben bezog er gewerbliche Einkünfte aus verschiedenen Beteiligungen, darunter auch an der "MS ..." GmbH & Co. KG. Aus dem Verkauf dieser Beteiligung im Streitjahr 1999 entstand dem Kläger ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 394 301 DM.
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