LAG Köln - Urteil vom 07.02.2017
12 Sa 745/16
Normen:
BGB § 626; HGB § 60;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 98
CR 2017, 324
DStR 2017, 1215
DStR 2017, 12
EzA-SD 2017, 8
ITRB 2017, 135
LAGE HGB § 60 Nr. 13
MMR 2017, 569
NZA-RR 2017, 353
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 995/16

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Werbung für eine Konkurrenztätigkeit durch Angaben im XING-Profil

LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017 - Aktenzeichen 12 Sa 745/16

DRsp Nr. 2017/4454

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Werbung für eine Konkurrenztätigkeit durch Angaben im XING-Profil

1. Die fehlerhafte Angabe im privaten XING-Profil eines Arbeitnehmers einer Steuerberaterkanzlei, dieser sei als "Freiberufler" tätig, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch keine aktive Werbung für eine Konkurrenztätigkeit und damit noch keinen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der Wettbewerbstätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis dar.2. Derartige weitere Umstände, die geeignet wären, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen, könnten jedoch darin gesehen werden, wenn der Arbeitnehmer unter der XING-Rubrik "Ich suche" aktiv im bestehenden Arbeitsverhältnis freiberufliche Mandate in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber akquiriert.3. Ist der Name des derzeitigen Arbeitgebers und der - bereits vereinbarte - künftige Zeitpunkt der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses im XING-Profil zutreffend unter der Rubrik "Berufserfahrung" angegeben, spricht dies bei der gebotenen Gesamtschau dafür, dass auch die Angabe einer "freien Mitarbeit" unter der Rubrik "Ich biete" nicht zwingend nahelegt, dass eine solche auch schon für den Zeitraum vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten wird.