Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2016 -
an den Kläger 244,28 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen,
b)an den Kläger 40,00 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen,
c) d) e) 2. 3. 4. 5.
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