Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.10.2019 -
Der Kläger wird verurteilt, 4.943,32 € an die Beklagte nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
3.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.10.2019 -
Von den Kosten beider Rechtszüge hat die Beklagte 3/5, der Kläger 2/5 zu tragen.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
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