1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 04.02.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der Beklagte betreibt ein Transportgewerbe. Er beschäftigt nicht mehr als 10 Arbeitnehmer.
Der Kläger war beim Beklagten seit 05.11.2013 als LKW - Fahrer beschäftigt.
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