Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwighafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 23.01.2018, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer fristlosen Kündigung der Beklagten sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, des Weiteren über Annahmeverzugslohn und weitere Zahlungsansprüche.
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