Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24. August 2021, AZ -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung vom 23. Dezember 2020.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|