Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers.
1. 2. 1. 2.
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