Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 5.2.2016 aufgehoben.
II.Die Klage wird abgewiesen.
III.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
IV.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|