Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19.02.2016, Az. 14 HK
Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II.
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