FG Sachsen - Beschluss vom 21.04.2022
8 V 92/22
Normen:
RennwLottG § 37 S. 1;

Aussetzung der Anmeldung der virtuellen Automatensteuer einer Betreiberin für eine Internetplattform für Glücksspiel

FG Sachsen, Beschluss vom 21.04.2022 - Aktenzeichen 8 V 92/22

DRsp Nr. 2022/7300

Aussetzung der Anmeldung der virtuellen Automatensteuer einer Betreiberin für eine Internetplattform für Glücksspiel

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

RennwLottG § 37 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Antragstellerin nach §§ 36 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung (BGBl. I 2021, 2065) - RennwLottG - Virtuelle Automatensteuer schuldet.

Die Antragstellerin betreibt verschiedene Internetplattformen, auf denen sie Glücksspiele mit Gewinnmöglichkeit in Form von virtuellen Automatenspielen anbietet. Mit Zuständigkeitsvereinbarung gemäß § 27 Satz 1 AO vom 30.09.2021 übernahm der Antragsgegner vom nach § 45 Satz 1 RennwLottG zuständigen Finanzamt ... die Besteuerung des virtuellen Automatenspiels der Antragstellerin.