I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres 1976 verstorbenen Vaters (V). Im Nachlass befanden sich Wertpapiere, die zum Todeszeitpunkt einen Wert von ... DM hatten und bezüglich derer die Klägerin mit dem Vermächtnis beschwert war, ihrer Mutter (M) ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht zu bestellen.
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