Die Vollziehung des Abgabenbescheides vom 31. Juli 2021 wird bis längstens einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung i. H. v. ... € gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 88,90 % und der Antragsgegner zu 11,10 %.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Einfuhrabgabenbescheides, den der Antragsgegner wegen der Einfuhr von Schmuckstücken (drei Diamantringe sowie ein Paar Diamant-Ohrringe) erließ.
Die Antragstellerin wurde in B (Zentralasien) geboren und hat dort mit einer kurzen Unterbrechung von ca. zweieinhalb Jahren, während der sie in Deutschland wohnte und die deutsche Staatsangehörigkeit annahm, gelebt und auch derzeit ihren Lebensmittelpunkt.
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