I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die Verordnung zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt vom 16. November 2005, BGBl. I S. 3165 (sog. Nachsteuer-VO) auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht.
Die Antragstellerin handelt u. a. mit versteuertem vorportionierten Tabakfeinschnitt.
Sie gab am 15. Dezember 2005 auf Grund der Nachsteuer-VO eine Tabaksteueranmeldung über ihre Bestände an derartigen Erzeugnissen am 1. September 2005 ab und meldete einen Nachsteuerbetrag von 369.927,81 EUR an.
Hiergegen legte sie Einspruch ein und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
Über den Einspruch ist noch nicht entschieden. Nachdem die Antragstellerin die Abgaben entrichtet hatte, stellte sie ihren Antrag auf Aufhebung der Vollziehung um.
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