Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater.
Er ist Diplom-Betriebswirt und als Steuerberater bestellt.
Mit Bescheid vom XX.XX.XX widerrief die Antragsgegnerin seine Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), ohne den Sofortvollzug anzuordnen.
Der Antragsteller hat gegen den Widerrufsbescheid Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 13 K 63/12 bei Gericht registriert ist und über die bislang noch nicht entschieden wurde. Gleichzeitig hat er einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gerichtlich geltend gemacht.
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