Die Vollziehung der Prüfungsverfügung vom 23. September 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
I. Die Antragstellerin, eine im Bereich Spedition, Transport und Logistik tätige juristische Person polnischen Rechts, wendet sich gegen die Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz.
Die Antragstellerin übermittelte der Bundesfinanzdirektion West, jetzt: Generalzolldirektion, Anfang August 2016 auf dem dafür vorgesehenen Vordruck ihre Einsatzplanung für den Zeitraum vom 4. August bis 30. September 2016. Das von ihr nicht unterzeichnete Formular enthielt die Angabe, im genannten Zeitraum würden im Bundesgebiet drei Mitarbeiter für "B..." eingesetzt.
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