FG Hamburg - Beschluss vom 30.10.2018
4 V 27/18
Normen:
VO (EU) 952/2013 Art. 45 Abs. 2;

Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume

FG Hamburg, Beschluss vom 30.10.2018 - Aktenzeichen 4 V 27/18

DRsp Nr. 2023/372

Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume

Reine Zierleisten, die am Armaturenbrett, an der Mittelkonsole oder an der Türinnenverkleidung von Kraftfahrzeugen befestigt werden, stellen keine anderen Teile oder anderes Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 KN bis 8705 KN i. S. d. Unterposition 8708 9997 KN dar, sondern sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen.

Normenkette:

VO (EU) 952/2013 Art. 45 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume.