FG Münster - Beschluss vom 14.02.2022
8 V 2789/21
Normen:
AO § 240 Abs. 1 S. 1;

Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Lohnsteuer und Umsatzsteuer

FG Münster, Beschluss vom 14.02.2022 - Aktenzeichen 8 V 2789/21

DRsp Nr. 2022/4453

Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Lohnsteuer und Umsatzsteuer

Tenor

Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 02.09.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Lohn- und zur Umsatzsteuer 07/2021 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, spätestens bis zu einer anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens, in voller Höhe ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 240 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Zu entscheiden ist, ob die Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen in voller Höhe auszusetzen ist. In der Sache streiten die Beteiligten über die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen Säumniszuschläge.

Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in U-Stadt (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts N-Stadt unter HRB xxx). Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist […].