I.
Streitig ist, ob das Arbeitsamt zu Recht vom Antragsteller Kindergeld für die Monate Januar bis Dezember 1998 in Höhe von insgesamt 2.640 DM für seinen Sohn Richard wegen geringfügiger Überschreitung der Einkunftsgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zurückfordert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|