I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren gegen die geänderten Einkommensteuer (ESt)-Bescheide 1992 bis 1999 vom 17.12.2001 die Höhe der vom Finanzamt München IV (Berufs-Finanzamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung - AO - i.V.m. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO) gesondert festgestellten Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit der Antragstellerin als Röntgenärztin.
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