FG Münster - Beschluss vom 04.03.2003
11 V 6951/02 AO
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 979

Aussetzung der Vollziehung eines Sammelauskunftsersuchens zur Aufdeckung und Ermittlung unerkannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

FG Münster, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 11 V 6951/02 AO

DRsp Nr. 2003/6660

Aussetzung der Vollziehung eines Sammelauskunftsersuchens zur Aufdeckung und Ermittlung unerkannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung bestehen an der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens zur Aufdeckung und Ermittlung unerkannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften wegen der zumindest zweifelhaften Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung sog. Spekulationsgewinne erhebliche Zweifel.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens, welches der Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG, sog. Spekulationsgewinne) dienen soll.