Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids 2015 vom 29.01.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.10.2021 wird mit Wirkung vom Fälligkeitstag bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer abschließenden Entscheidung in dem Verfahren
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsgegner ihm vorliegendes Kontrollmaterial zu Recht zum Anlass genommen hat, entsprechende Umsatzsteuer gegenüber der Antragstellerin festzusetzen.
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