Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides; unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002; Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998; Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994; Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995-1997, 1999 und 2002
FG München, Beschluss vom 24.05.2005 - Aktenzeichen 7 V 1907/05
DRsp Nr. 2005/12744
Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides; unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002; Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998; Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994; Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995-1997, 1999 und 2002
1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides ist zulässig, da dieser Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid ist.2. Die Vollziehung eines Steuerbescheides ist gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. FGO wegen unbilliger Härte auszusetzen, wenn der Steuerpflichtige bei einer Ablehnung der Vollziehungsaussetzung Insolvenzantrag stellen müsste, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht fast ausgeschlossen sind.